Frage an Lorenz (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Stammposter, (vor 7477 Tagen) @ Lorenz

Hallo Lorenz,

da deine Frau ja bayerische Lehrerin ist, kann sie mir bestimmt eine Frage beantworten. Ich habe mal die Schulordnung und die Hausordnung einer Schule durchgelesen; da drin steht kein ausdrückliches Barfussverbot; aber es steht drin, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass sich die anderen möglichst wenig belästigt fühlen. Jetzt könnte es ja sein, dass sich jemand durch barfüssiges Erscheinen eines anderen belästigt fühlt; ich nehme an das man daraus durchaus ein BArfussverbot ableiten könnte; außerdem steht drin, dass den Anordnungen des Lehrpersonals generell Folge zu leisten ist; also könnte so etwas auch mündlich ausgesprochen werden.
Stellt sich außerdem die Frage, ob es passieren könnte, das man deswegen einen Verweis oder einen Direktoratsverweis oder einen Unterrichtsausschluss aussprechen kann.
Außerdem fand ich noch eine Vorschrift. Das BayEUG. Damit kann ich wenig anfangen. So weit ich weiß geht es da um Unfallverhütung. Auch da könnte so was wie ein BArfussverbot drin stehen aber ich habe leider den genauen Text nicht im Web gefunden; vielleicht habe ich auch nur falsch gesucht.
Weiß deine Frau da vielleicht näheres?
Und dann würde ich noch gern wissen, ob mittlerweile an allen Schulen diese schrecklichen blechernen extrem barfussunfreundlichen Fluchttreffen installiert sind; die hiesige Hauptschule wurde jetzt mit so einem TEil nachgerüstet; also scheint es dafür auch Vorschriften zu geben.

Danke
Lothar


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