Noch zu "Pöbeleien und Attacken auf Barfüßer" (Hobby? Barfuß! 2)

Hans H. (Großraum N), (vor 6854 Tagen) @ Markus U.

So ist es. Beleidigung (§ 185 StGB) wird, wenn überhaupt, nur auf Antrag verfolgt;

Dann Antrag stellen.

und am Ende bleibt man womöglich noch auf den nicht unbeträchtlichen Kosten sitzen.

Wenn man es sich nicht leisten kann => Prozesskostenhilfe


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